Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen Zwischen dem Campinggast und der Camping und Freizeit GmbH Wurster Nordseeküste (nachfolgend Campingbetrieb genannt) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der persönlichen, schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung oder durch die angenommene Anmeldung des Campinggastes in der Rezeption zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Buchung/Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.
Eine verfrühte Anreise vor 13.00 Uhr ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes möglich.
Bei verspäteter Abreise nach 15.00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Bei Abreise nach 17.00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet.
Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages oder nach Anmeldung in der Rezeption verbindlich.

3. Gästebeitrag

Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast den jeweiligen Gästebeitrag einzuziehen und abzuführen. Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen sofern er nicht bei der Anreise bereits entrichtet wurde.

4. Vertragsänderungen

Für Änderungen, wie z. B. den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden.

5. Allgemeine Nutzungspflicht

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nach Absprache gestattet. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl (4 Personen) auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen am Mietobjekt ist nicht gestattet.

6. Anzahlung/Zahlung

Nach Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast ist eine Anzahlung von 50% der Stellplatzgebühr laut Rechnung innerhalb von zehn Tagen zu überweisen. Bei Online-Buchungen ist der Gesamtbetrag bzw. die Anzahlung sofort fällig.
Der verbleibende Restbetrag ist am Tag der Abreise zu zahlen.
Bei der Überweisung von Zahlungen, sind unbedingt Rechnungsnummer und Name, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben.
Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Stellplätze die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht

7. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:

  • Rücktritt bis 31 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
    15,00 € Stornogebühr
  • Rücktritt ab 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
    100% des bei der Buchung in Rechnung gestellten Betrages. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

8. Nichterscheinen/verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach 18.00 Uhr ist eine telefonische Benachrichtigung (04705 6603610) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz am Folgetag ab 14 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt7).

9. Reiserücktrittsversicherung

Der Campingbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

10. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Bei verspäteter Abreise nach 17.00 Uhr wird der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet.
Der Campingstellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingplatz zu vermeiden.

11. Geländeordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Geländeordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet.
Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast gegen die Geländeordnung verstößt oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich ein einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7.
Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 7).

12. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzes zu parken.

13. Mängel/Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

14. Mediadaten/Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht.
Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. §6b Abs. BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

15. Hunde/Haustiere

In den Sanitärgebäuden sind Hunde/Haustiere nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes /der Haustiere oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund/das Haustier des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände und den Campingstellplätzen.

16. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

17. Irrtümer

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

18. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

19. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.